IMPALA - Integrative Measurement of Pension Assets and Liabilities in Austria

Motivation und Ziel

(Stand 01.10.2022)

Motivation und Ziel dieser Anwendung liegen im Bestreben, anlässlich der Pensionsbewertungen nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen allfällige Pensionsrückdeckungsversicherungen sowohl nach allgemeinen ökonomischen Aspekten als auch im Sinne der AFRAC-Stellungnahme 27 bestmöglich in die Bewertung zu integrieren. Damit soll jedwede Bewertungsinkonsistenz (und somit stille Reserven oder – schlimmer – stille Lasten) zwischen der passivseitigen Pensionsrückstellung und der aktivseitigen Versicherungswerte unterbunden werden. Zudem sollen stille Lasten und somit Nachdotierungserfordernisse (außer im Falle des Schlagendwerdens nicht versicherter biometrischer Risiken wie Invalidität und Tod) ausgeschlossen werden, welche durch die Wahrnehmung von Gestaltungsrechten der Pensionsbegünstigten verursacht werden könnten.

Als weitere Ausprägung werden Pensionszusagen nicht nur bis zum jeweiligen Pensionsalter sondern bis zum Ende der aktuellen Rechnungsgrundlagen  (dies ist gemäß AVÖ 2018-P – Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung das Alter 120) projiziert, wobei ab dem in der Zusage definierten Pensionsalter neben der Projektion unter Annahme eines unveränderten Status auch die erwarteten Werte (Rückstellungen, Pensionsleistungen, Leistungen aus den Rückdeckungsversicherungen) unter der Bedingung, der Status der begünstigten Person aus der Zusage ändere sich nur bis Pensionsalter nicht, projiziert werden. Damit soll die Abweichung der Leistungen / Rückstellungen bei maximaler Langlebigkeit von den erwarteten Leistungen / Rückstellungen und somit das Langlebigkeitsrisiko dargestellt werden.

Dem Nutzer soll es schlussendlich ermöglicht werden, nach Belieben Änderungen bereits bestehender Pensionszusagen bzw. der aktuellen Rückdeckungskonstellationen zu analysieren.

Um auch Konstellationen mit mehreren Rückdeckungsversicherungsverträgen erfassbar zu machen, können pro Pensionszusage bis zu fünf Rückdeckungsversicherungsverträge angelegt werden.